Beschneidung in Deutschland: Bundestag beschließt Rechtmäßigkeit

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Der Bundestag hat das Gesetz zur Rechtmäßigkeit der Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen in Deutschland beschlossen.

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Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit von den Bundestags- abgeordneten beschlossen.

Nur in Ausnahmefällen darf ein religiöser Beschneider tätig werden

Zukünftig ist die Beschneidung dann zulässig, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird.

Insgesamt 434 Abgeordnete stimmten für die neue Regelung, 46 enthielten sich und nur 100 Abgeordnete stimmten dagegen.

Nach dem Gesetz muss die Beschneidung zwingend von einem Arzt durchgeführt werden. Lediglich in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes kommen religiöse Schneider in Betracht, wenn diese entsprechend ausgebildet wurden.

Alternativanträge fanden im Bundestag keine Mehrheit

Durch das neue Gesetz soll Rechtssicherheit geschaffen werden, nachdem das Landgericht Köln die Beschneidung als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und damit faktisch als Körperverletzung gewertet hatte.

Ein alternativer Gesetzesentwurf, der eine Beschneidung lediglich ab dem 14. Lebensjahr vorsah, wenn der betreffende Junge ausdrücklich eingewilligt hat, fand im Parlament keine Mehrheit. Auch Änderungsanträge fanden keine Mehrheit.

Das Gesetz ist zustimmungspflichtig in den Ländern, das bedeutet, der Bundesrat muss das Gesetz noch billigen. Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am Freitag statt, dort gilt eine Mehrheit für das Beschneidungsgesetz als sicher.

Bundestag: Grundrechte in Einklang gebracht

Die religiöse Beschneidung von Jungen bei Muslimen und Angehörigen der jüdischen Religion basiert auf einer langen Tradition. Bei dem Urteil des Landgerichts Köln hat sich gezeigt, dass religiöse Tradition und juristische Normen offenbar gelegentlich nicht im Einklang stehen.

Es steht einem Außenstehenden, also nicht Angehörigen der jeweiligen Religionen, jedoch nicht zu, über Sinn und Unsinn der Beschneidung zu urteilen.

Vielfach gilt die Beschneidung in der muslimischen und jüdischen Religion nicht nur als Tradition, sondern zugleich auch als fester Bestandteil des religiösen Selbstverständnis.

Dass ein Landgericht ein entsprechendes Urteil auf Grundlage des Grundgesetzes gefällt hat, ist ebenso verständlich, wie die Forderung der beiden betroffenen Religionen, ihre traditionellen Rituale und Praktiken auch weiterhin durchführen zu dürfen.

Das neue Gesetz hat hierfür die Voraussetzungen geschaffen und somit die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit in Einklang gebracht.

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