Berlusconi: Prostituierte und Tänzerinnen im Flugzeug?

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Silvio-Berlusconi-Italien

Italien. Erneut gerät das Privatleben des italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi in den Fokus der Öffentlichkeit.

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So soll nach neuesten Erkenntnissen der Ministerpräsident Prostituierte und Tänzerinnen mit dem Regierungsflugzeug befördert haben.

Italien: Opposition fordert Rücktritt

Die italienische Opposition fordert indes den Rücktritt von Berlusconi. Nach Medienberichten soll aus abgehörten Telefonaten hervorgehen, dass junge Frauen zum Zweck des Transports zu Sexparties im Regierungsflugzeug eingeflogen wurden.

Der Fernsehsender Sky Tg24 veröffentlichte die Mitschnitte der Telefonate und machte sie damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich.

Die Mitschnitte stammen dem Vernehmen nach zufolge aus polizeilichen Ermittlungen gegen den italienischen Geschäftsmann Giampaolo Tarantini, der Frauen für Sex mit Berlusconi entlohnt haben soll.

Giampaolo Tarantini: Frauen für Parties angeheuert?

Die Ermittlungen gehen davon aus, dass Tarantini Frauen für Berlusconis Privatpartys anheuerte und für den Sex mit Berlusconi bezahlte.

Tarantini und seine Frau sitzen seit Anfang September wegen des Verdachts der Erpressung in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch auch den Ministerpräsidenten in den Fall verwickelt.

So gehen die Staatsanwälte davon aus, dass Tarantini Hunderttausende Euro von Berlusconi erhalten habe, damit er bei Vernehmungen bewusst lügt.

Der Ministerpräsident indes bestreitet, überhaupt erpresst worden zu sein.

Berlusconi: Geld für Familie in Not gegeben

Das Geld habe Berlusconi den Tarantini gegeben, damit diese einer „Familie in Not“ helfen, so Berlusconi.

Auch durch die Erlaubnis, Tarantini und einige seiner Begleiterinnen mit der Regierungsmaschine befördern zu können, wollte Berlusconi lediglich dem Bekannten aus einer Notlage helfen.

Zudem bestreitet Berlusconi, für Erotik Geld bezahlt zu haben. Bei allen angeblichen Skandalen hat auch für den italienischen Ministerpräsidenten die Unschuldsvermutung zu gelten.

Eine derartige öffentliche Affäre wäre deshalb nach der deutschen Gesetzeslage auch nicht möglich, ad die Intimsphäre durch das Grundgesetz in besonderem Maße geschützt ist.


Grafik Silvio Berlusconi (c) rg

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