Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem Eilbeschlussverfahren Teile der Bauarbeiten des geplanten Tiefbaubahnhofs Stuttgart 21 gestoppt.
Infolge dessen dürfen zurzeit keine Rohre für das Grundwassermanagement verlegt werden, Kläger in dem Verfahren war der BUND.
Stuttgart 21: Eigenmächtigige Planänderungen vorgenommen
Der Beschluss ist rechtskräftig. Da die Bahn eigenmächtig Planänderungen vornahm, die nur in einem vereinfachten Planfeststellungsverfahren vom Eisenbahnbundesamt genehmigt wurde, ohne jedoch die Träger öffentlicher Belange zu befragen, darf die Bahn in diesem Bereich nicht weiterbauen.
Sollten die Planänderungen im Nachhinein doch als rechtens dargestellt werden, würde jedoch der Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtshofes ausgehebelt.
Ob dies letzten Endes dann der Fall ist, wird vom VGH gesondert geprüft.
Bahn plante Grundwassermanagement neu
Ursprünglich plante die Bahn Rohre für das Grundwassermanagement an vier Standorten zu verlegen, diese waren auch genehmigt worden.
Dann entschloss sich die Bahn jedoch, die Arbeiten an einem Standort besonders zu konzentrieren. Gegen dieses Ansinnen klagte der BUND nun erfolgreich.
Zugleich beantragte der BUND aufgrund der fortlaufenden Bauarbeiten einstweiligen Rechtsschutz. Ferner will die Bahn etwa doppelt soviel Wasser abpumpen, wie ursprünglich genehmigt wurde.
Die Bahn hatte argumentiert, dass sich die Klage nur auf ein spezielles Gebäude für die Technik beziehen würde, dieses sei aber schon errichtet.
Der BUND argumentierte, dass dieses illegal errichtet worden sei. Die Bahn will nun einen erneuten Komplettantrag zu dem Änderungsantrag stellen.
Grafik Stuttgart 21 (c) mp