Bahlsen in Hannover: Erpressung durch Krümelmonster, goldener Leibniz-Keks gestohlen – Der Keks-Hersteller Bahlsen aus Hannover wird erpresst.
Der Erpresser fordert jedoch keine Millionen und hat auch keinen Menschen entführt, sondern eineng Keks aus Metall in seiner Gewalt.
Krümelmonster verlangt Vollmilchkekse für Kinderkrebsstation
Der Entführer des goldenen Messing-Kekses ist kein geringerer als das “Krümelmonster“ aus der Sesamstraße. Zwischenzeitlich ist sogar ein Bekennerschreiben bei dem Keks-Hersteller und der “Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ eingegangen. Der Täter legte seiner Forderung ein Beweisfoto bei.
Dort ist eine als Krümelmonster kostümierte Person zu sehen, die offenbar den goldenen Messing-Keks in der Hand hat.
Anders als bei anderen Erpressungen fordert der Täter jedoch kein Geld für sich, sondern Vollmilch-Kekse für die Kinderkrebsstation eines örtlichen Krankenhauses.
1000 Euro sollen an Tierheim gespendet werden
Das Unternehmen Bahlsen hatte zwischenzeitlich eine Belohnung von 1000 Euro ausgelobt. Das “Krümelmonster“ verlangte in dem Erpresserbrief zudem, die 1000 Euro an das Tierheim in Langenhagen zu spenden.
Sollte das Unternehmen nicht auf die Forderung eingehen, so würde der Erpresser den Metallkeks in die Mülltonne werfen.
Firmenchef Bahlsen: Keks zurückgeben
Der Firmenchef Werner M. Bahlsen bat zwischenzeitlich eindringlich darum, den Keks zurückzugeben. Der Keks stelle für das Haus Bahlsen ein besonderes Symbol dar, so der Unternehmenschef.
Er wies zudem darauf hin, dass man sich nicht erpressen lassen würde. Dennoch wolle das Unternehmen eine soziale Aktion beginnen, wenn der Keks zurückgegeben würde.
Die Polizei prüft derweil ob es sich bei der Bahlsen-Erpressung um einen Scherz oder um ein echtes Bekennerschreiben handelt.
Bahlsen-Erpressung: Straftat in Robin-Hood-Manier?
Eine Sprecherin des Unternehmens Bahlsen wies bereits eindringlich darauf hin, dass es sich nicht um eine Marketing-Aktion ihres Hauses handeln würde. Derweil haben Zeugen zwei Personen beobachtet, die vor zwei Wochen an einem Nachmittag mit einer Leiter an den Keks herumwerkelten.
Auch wenn es sich bei dem geklauten Keks um eine Straftat im Sinne eines Diebstahls mit begleitender Erpressung handelt, dürfte im Falle einer Verurteilung allenfalls eine Bewährungsstrafe für den oder die Täter herauskommen.
Der Grund ist der, dass der Täter nicht für sich selber Geld verlangt, sondern letztlich kranken Kinder eine Freude bereiten möchte und etwas Gutes für Tiere bewirken will.
Trotz der offenbaren Robin-Hood-Aktion stellt das Ganze dennoch eine Straftat dar. Dennoch dürfte nicht unbestritten sein, dass dem Täter von der Bevölkerung gewisse Sympathien entgegengebracht werden dürften.