Die Doktorarbeit von Bundesbildungsministerin Annette Schavan wurde als vermeintliches Plagiat von Dissertations-Gutachter Stefan Rohrbacher auf 75 Seiten abgestraft.
Das Fazit des Hochschulprofessors, der Prodekan des für das Prüfungsverfahren zuständigen Fakultätsrats der Uni Düsseldorf, fällt dabei entsprechend nüchtern aus.
„Leitende Täuschungsabsicht aufgrund spezifischer Merkmale“
“Eine leitende Täuschungsabsicht ist nicht nur angesichts der allgemeinen Muster des Gesamtbildes, sondern auch aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren“, so der Prodekan in seiner Stellungnahme.
Jetzt darf man gespannt sein, ob die für die nächsten Tage in Aussicht gestellte Empfehlung des Promotionsausschusses für den Fakultätsrat zur Aberkennung des Doktortitels führen wird.
Noch genießt die Bildungsministerin Schavan das Vertrauen von Frau Merkel und anderen Politikern, auch die Opposition hält sich bedeckt mit Stellungnahmen.
Schavan-Plagiat: Wie kam es zu den Vorwürfen?
Im Mai diesen Jahres stellte ein anonymer Blogger unter dem Titel “Dokumentation mutmaßlicher Plagiate“ auf 40 Seiten aus Annette Schavans Dissertation einzelne Abschnitte anderen Quellen gegenüber.
Mit dem Ergebnis, dass Textstellen unsauber übernommen und damit gegen Grundregeln wissenschaftlicher Arbeiten verstoßen wurde.
Schavan beteuerte, ihre Doktorarbeit 1980 nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben zu haben und bat die Promotionskommission der Uni Düsseldorf um Überprüfung.
Uni Düsseldorf: Das Gutachten über die Schavan-Dissertation
Das Gutachten des Promotionsausschusses der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wurde der Presse bekannt ohne dass Annette Schavan Gelegenheit hatte, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Auch sie selbst hat das Ergebnis aus der Presse erfahren und es hat sie „im Kern getroffen“.
Inhaltlich wird im Gutachten nicht nur bemängelt, dass auf 60 der 351 Seiten unzulässig Werke anderer Autoren übernommen wurden, es wird Annette Schavan auch absichtliche Täuschung vorgeworfen weil ihre Arbeit in weiten Teilen beweist, dass sie mit den Regeln wissenschaftlicher Arbeiten vertraut war.
Die Bildungsministerin will dem Vernehmen nach mit der Uni nicht über die Presse kommunizieren und hat das Gutachten bisher inhaltlich nicht kommentiert.
Sollte es trotz des unüblichen Verfahrens zu einer Aberkennung des Doktortitels kommen, wird die Ministerin, Hochschulprofessorin und Frau Doktor wohl künftig einfach nur Frau Schavan sein.
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Bsp. Grafik: Annette Schavan (c) cc/Bürgerdialog Zukunftsthemen