Anders Behring Breivik: Urteil „zurechnungsfähig“ – 21 Jahre Haft!

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Anders Breivik Prozess: Norwegen stellt sich dem Bösen

Das Urteil im Prozess über Anders Behring Breivik ist gefallen: Zurechnungsfähig oder nicht, diese Frage musste des Gericht in Oslo zunächst in Bezug auf den Massenmörder Anders Breivik beantworten.

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Nun fiel das Urteil. Demnach ist Anders Breivik für seine Taten voll verantwortlich.

21 Jahre Haft für 77 getötete Menschen

Mindestens 21 Jahre muss Breivik nun hinter Gitter. Für 77 getötete Menschen wirken 21 Jahre Haft hingegen fast schon peinlich. Allerdings ist der Unterschied der norwegischen Justiz zu Breiviks Welt der, dass diese von rechtsstaatlichem Handeln und Gerechtigkeit gekennzeichnet ist.

Breivik selbst hingegen stellte seine eigenen Regeln auf und ermordete unschuldige Menschen, weil es ihm als gerecht erschien und zwar nur ihm.

Nach den 21 Jahren Haftverbüßung verfügte das Gericht allerdings Sicherungsverwahrung, sodass Breivik wohl im Gefängnis sterben wird.

Anders Breivik: Urteil fiel einstimmig

Das Urteil fiel einstimmig unter den Richtern, worunter auch drei Laienrichter waren.

Das norwegische Recht sieht vor, dass bei begründeten Zweifeln an der psychischen Zurechnungsfähigkeit keine Haftstrafe verhängt werden darf.

Gutachten sah Breivik als psychsich krank an

Mehrere erstellte Gutachten kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Eines sah ihn beispielsweise als psychisch krank an, eines nicht. Die Staatsanwaltschaft stufte Breivik als nicht zurechnungsfähig ein.

Breivik indes vernahm den Urteilsspruch mit einem Lächeln auf den Lippen. Er hatte sich stets für zurechnungsfähig erklärt.

Insofern wäre es zumindest für ihn selbst eine furchtbare Strafe gewesen, wenn das Gericht ihn und seine Vorstellungswelt in das Land der psychotischen Störungen verbannt hätte.

In diesem Fall wäre er nämlich als psychisch gestört eingestuft worden und mit ihm seine Gedankenkonstrukte. Breivik selbst zeigt weder Reue noch bestritt er die Täterschaft.

Urteilsverkündung gegen Anders Behring Breivik N24

Hat das Gericht Breivik einen Gefallen getan?

Fraglich bleibt allerdings, ob das Gericht Breivik letztlich nicht einen Gefallen getan hat, indem es seine wirren Ansichten als politisch extremistisch einstufte, statt einfach nur als Werk eines psychisch Kranken.

Experten sehen Breivik indes teilweise weiterhin als psychisch krank an. Dies gilt umso mehr, als dass eines der Gutachten Breivik eine psychotische Störung zubilligte.

In diesem Fall wäre Breivik in die Psychiatrie eingeliefert worden. Wahrscheinlich entsprach das Gericht in seiner Urteilsfindung auch dem Wunsch der überlebenden Opfer und deren Angehörigen, für die eine Einweisung Breiviks in die Psychaitrie wie eine Ohrfeige gewirkt hätte.

Größte Strafe: Breivik vergessen

Dennoch dürfte Breivik sich insgeheim als Sieger fühlen und in seiner Gedankenwelt weiterleben bis an sein Lebensende.

Die größte Strafe für ihn wäre, wenn ab diesem Tage auch die Medien nicht mehr über ihn sprechen würden und er als vergessene Persönlichkeit verstirbt.

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Bsp. Grafik zum Artikel: Anders Behring Breivik Urteil (c) ep

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