Abmahnwelle gegen Redtube-Nutzer: Das ist bei der Abmahnung zu beachten – Im Dezember 2013 macht ein Internetportal immer wieder Schlagzeilen. Es handelt sich aktuell um die Plattform „Redtube“, auf der via Stream erotische Kurzfilme angesehen werden können.
Für die Nutzer dieser Plattform gibt es nun aber womöglich ein böses Erwachen.
Redtube: Kanzlei mahnt tausende Nutzer ab
Denn eine Kanzlei verschickte tausendfach Abmahnungen gegen die Nutzer der Plattform. Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen aufgenommen. Es geht um Verstöße gegen das Urheberrecht. Von Experten wird allerdings schon in diesem frühen Stadium des Verfahrens angezweifelt, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß zu konstatieren ist.
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist eine falsche Versicherung an Eidesstatt. Das Gericht prüft in diesem Verfahren, ob die Anwaltskanzlei aus Regensburg, die die Abmahnungen an die Nutzer von „Redtube“ verschickt hatte, vor Gericht falsche Angaben gemacht hat, um die Namen der potenziellen Kunden herauszufinden.
Von der nun rollenden Abmahnungslawine sind unzählige Internetnutzer betroffen. Ob jeder von ihnen einen Rechtsverstoß begangen hat, ist mehr als fraglich. Weiterhin scheint sich die betroffene Kanzlei nicht darüber klar zu sein, welche weitreichenden Folgen ein solcher Brief unter Umständen haben kann.
Man stelle sich nur einmal vor, dass nicht der Betroffene, sondern ein anderes Mitglied der Familie einen solchen Brief öffnet. Die Stigmatisierung erfolgt dann sine-qua-non.
Abmahnwelle: Der Vorwurf
Den Adressaten der Mahnschreiben wird vorgeworfen urheberrechtlich geschützte Erotikfilme auf der Internetdomain „Redtube“ abgerufen zu haben. Das Vorgehen der Anwaltskanzlei ist mit dem Vorgehen anderer Kanzleien, die vor allem für große Musikunternehmen Abmahnungen versenden vergleichbar.
In diesen Anschreiben geht es immer darum, dass der Adressat einen bestimmten Gelbetrag zahlen soll und zum anderen eine sogenannte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Die Abmahnungen sind hinsichtlich mehrerer Punkte umstritten. Zunächst einmal ist aus rechtlicher Sicht fraglich, ob das Abrufen eines Streams überhaupt das Urheberrecht tangiert.
Hier liegt noch eine rechtliche Grauzone. Des Weiteren dränge sich für den gutgläubigen Nutzer der Seite ihre Illegalität nicht ohne Weiteres auf.
Potenzielle Strafbarkeit wegen Computerbetrug
Völlig ungeklärt zu diesem Zeitpunkt ist, wie der Rechtsinhaber, der streitigen Inhalte respektive die Anwaltskanzlei überhaupt an die Daten der abgemahnten Nutzer gekommen ist. Sachverständige schließen mittlerweile nicht mehr aus, dass im vorliegenden Fall ein Computerbetrug nach § 263a StGB im Raum steht. Dieser Tatverdacht wird auch in diversen Fachzeitschriften nicht ausgeschlossen.
Denn die Anträge der Urheberrechtsinhaber respektive der sie vertretenden Kanzlei hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming und nicht um illegale Tauschbörsen gehe. Die betroffene Kanzlei teilt diese Rechtsauffassung nicht, sodass wohl ein Gericht den Rechtsstreit entscheiden muss.
Erwiesen scheint aber, dass viele Nutzer nur zufällig auf die entsprechende Domain weitergeleitet wurden und dies ohne entsprechenden Vorsatz. Es sei nicht auszuschließen, dass eine erhebliche Zahl von Redtube-Nutzern unbemerkt auf die entsprechenden Seiten umgeleitet worden wäre, wo dann die IP-Adressen aufgezeichnet wurden.
Anschließend seien die Nutzer dann auf die eigentlich angesteuerten Seiten weitergeleitet worden, ohne zu bemerken, dass sie kurz auf der verbotenen Domain waren.
Redtube Abmahnung: Rat für die Betroffenen
Sofern man Adressat eines solchen Abmahnungsschreibens ist, so ist der erste Rat, dass man der Zahlungsaufforderung widersprechen sollte. Keinesfalls sollte man eine Summe zahlen.
Auch die Unterlassungserklärung sollte nicht in der ursprünglichen Form zurückgesendet werden. Vielmehr sollte eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung mit einem Rechtsanwalt erarbeitet werden.
Es empfiehlt sich in jedem Fall rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.
Bsp. Grafik zum Artikel: Abmahnwelle Redtube / Abmahnung (c) cc/ohf
Nun, Wenn man nicht bei der Telekom Kunde bist, dann dürfte das noch dauern, wenn man überhaupt erwischt wurde!? Solmecke (Anwalt für IT, Köln) meinte, es wird auch andere Providerkunden treffen und auch andere Portale als Redtube. Das kann noch über Jahre gehen. Aber wie man siehtm soll es ja nicht ganz rechtlich korrekt sein, wie U+C an die Daten der User kam.
So einfach wie hier beschrieben ist es dann manchmal doch nicht. Es ist immer schwierig, etwas zu beweisen, was man eben nicht getan hat.
Siehe Kachelmann oder aktuell Karl Dall. Wobei das wieder Strafrecht ist. Im Zivilrecht geht es anders zu als im Strafrecht. Das Zivilrecht erlaubt auch „halbe“ Wahrheiten und Abschätzungen.
Hallo, ist die Abmahnwelle eigentlich auf Deutschland begrenzt oder wird auch weltweit (Österreich und Schweiz wäre interessant) abgemahnt?
Ich kannte diese Platform noch nicht einmal.
Habe sie eben kurz aufgerufen – und sofort wieder weggeklickt – uninteressant.
Die Abmahnpraxis allerdings ist ja kein neues Thema – sie wurde mittlerweile aber wohl entschärft.
Pornos runterladen – in den 70er und 80ern vielleicht noch interessant – aber heute nur noch ein Gähnen.
Aber Anwälte denken wohl immer noch, daraus ein leichtes Geschäft zu haben.
Der Artikel hat offenbar die Entwicklung der letzten Wochen und Tage nicht mitbekommen.
1. Die Abmahnaktion ist gestoppt. Redtube hat eine einstweilige Verfügung erwirkt.
2. Das Landgericht Köln hat angedeutet, dass die Richter, die die Zuordnung der Namen und Adressen zu den IP-Adressen bewilligt haben, ihre Beschlüsse höchstwahrscheinlich zurücknehmen werden, da sie bei der Antragstellung getäuscht wurden.
3. Die abgemahnten Personen wurden vermutlich vom Rechteinhaber der Filme gezielt auf die Redtube-Seiten gelenkt, um sie anschließend einer Rechtsverletzung beschuldigen zu können. Das wäre Betrug.
4. Die Staatsanwaltschaft Köln und das Landeskriminalamt NRW ermitteln gegen diejenigen, die die Abmahnwelle losgetreten haben, allerdings nicht gezielt gegen die Kanzlei aus Regenburg, sondern zunächst gegen unbekannt.
5. Es wurden zahlreiche Strafanzeigen gegen die Abmahner gestellt.
6. Es steht außer Frage, dass das Betrachten der Redtube-Videos in Deutschland für erwachsene Personen rechtens ist. Auch deshalb sind die Abmahnungen rechtlich unwirksam.
7. Rechtlicher Beistand in der Sache ist nicht erforderlich.
bis wann kann man denn damit rechnen, dass ein gericht darüber entscheidet, ob streaming legal ist oder nicht?
hängt das nun etwa von U+C ab, ob die tatsächlich jemanden, der abgemahnt wurde, vor gericht zerren? wenn dem so ist, dann könnte U+C ja einfach 3 jahre lang bis zum ende der verjährungsfrist drohen und in dieser zeit munter noch weitere leute wegen streaming abmahnen – im wissen, dass es immer ein paar dumme gibt, die sich einschüchtern lassen und zahlen.
wäre ein solches szenario denkbar? oder kann einer der abgemahnten vorzeitig einen gerichtstermin herbeiführen, der zur klärung führt?