Rente mit 63 Jahren: Mogelpackung mit Ansage

Stephan Frey
Stephan Frey
3 min Lesezeit

News zur Rente mit 63 Jahren ab Juli 2014: Mogelpackung mit Ansage – Voraussetzungen, Hinzuverdienst und Frage nach Rente mit oder ohne Abschlag für Beamte im Visier – Ab wann geht Deutschland in Zukunft in Rente? Die Rente mit 63 ist laut Gesetzgeber ab Juli 2014 möglich. Hierzu müssen allerdings zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden.

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Die wenigsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können daher mit 63 tatsächlich in Rente gehen.

45 Beitragsjahre notwendig

Jeder Zweite geht aktuell bereits vor Ende der Regelaltersgrenze in Rente.

Zumeist sind hierfür gesundheitliche Gründe maßgeblich. Bislang war dies ausschließlich mit finanziellen Abschlägen möglich.

Ab Juli ist es nun unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich möglich, abschlagsfrei bereits mit 63 in Rente zu gehen. Grundvoraussetzung hierfür sind 45 Beitragsjahre.

Nur zwei Jahrgänge können tatsächlich mit 63 in Rente gehen

Was bei der Regierung plakativ als Rente mit 63 versprochen wird, trifft allerdings lediglich auf die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952 zu. Jeder Jahrgang danach verschiebt den Renteneintritt um jeweils zwei Monate nach hinten.

So muss ein Arbeitnehmer, der beispielsweise im Jahr 1958 geboren ist bis zum 64. Lebensjahr arbeiten. Alle ab 1964 geborenen Arbeitnehmer dürfen sogar erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Wer Hartz IV-Leistungen oder Arbeitslosenhilfe bezieht oder bezogen hat, kann diese nicht zu den Beitragsjahren zählen. Lediglich Arbeitslosengeld I wird berücksichtigt.

Bei dem Rentenpaket der Bundesregierung profitieren also nur wenige Jahrgänge. Die Kosten des Rentenpakets werden hingegen der jüngeren Generation aufgebürdet.

Bald Rente mit 70?

So ist es insbesondere auch aufgrund des demografischen Wandels nicht mehr abwegig, wenn in einigen Jahrzehnten bereits mit der Rente ab 70 kokettiert wird. Zudem stehen die Kosten in keiner Relation zu dem Nutzen.

Selbst wer abschlagsfrei in Rente gehen kann, fällt häufig unter die Armutsgrenze.

Dies trifft insbesondere auf Frauen zu. Es gibt also mehrere Hürden, welche die abschlagsfreie Rente mit 63 von vornherein verhindern.

Blick in die Zukunft statt zur nächsten Wahlperiode

Insbesondere die Tatsache, dass 45 Beitragsjahre so gut wie nicht erreicht werden, zeigt, dass es sich bei dem Rentenpaket um eine Mogelpackung mit Ansage handelt.

Statt einigen wenigen Wahlgeschenke zu bereiten, hätte die Bundesregierung den Blick lieber auf die Zukunft richten sollen und das Geld in Bildung, das Gesundheitswesen und Ökologie investieren müssen.

Weitere News: Rentensteuer-Berechnung: Immer mehr Rentner müssen zahlen!


Bsp. Grafik: Rente mit 63 Jahren / ohne Abschlag / Voraussetzungen 2014 (c) cc/ak

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1 Kommentar
  • 10. Eva Willig:
    Der Ausschluss von Arbeitslosenhilfezeiten und SGB II-Zeiten bis 2010 bei der Rente mit 63 sind verfassungswidrig! Teile des Gesetzes werden über kurz oder lang vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden, vorausgesetzt der DGB und die SozialVerbände sind nicht so blind, dass sie den unsozialen, wenn nicht sogar als asozial zu bezeichnenden Teil des Gesetzes vor das Verfassungsgericht bringen, um ihn anders ausformulieren zu lassen. Was bislang noch nicht absehbar ist, was dieses Gesetz mit den späteren Ansprüchen älterer „Verhartzter“ machen wird. Evt. ist dies ein Coup der großen Koalition, um weiterhin an die Kleinstvermögen der BezieherInnen von „Grundsicherung im Alter“ zu kommen. Hartz IV ist und bleibt ein Kleinvermögenvernichtungsprogramm!

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