OVG Lüneburg: Anwohner dürfen nicht klagen

Newscentral
Newscentral
2 min Lesezeit
Castor Transport 2011

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat klargestellt, dass Anwohner die an der potentiellen Transportstrecke des Castor wohnen, nicht gegen den Transport klagen dürfen.

Castor-Transport-Protest
Die Richter begründen das nun gefällte Urteil mit der Tatsache, dass beim Castor-Transport zwar der Start und das Ziel bekannt sind, nicht jedoch die genaue Strecke.

Richter: Keine Klagebefugnis

Daher gebe es, so die Richter weiter, auch keinen abgegrenzten Personenkreis, der mehr als die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen sei.

Nur dann, so die Richter, sei eine Klage aber gerechtfertigt. Die Klägerseite will nun gegen das Urteil in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gehen.

Kläger: Erfolg beim Bundesverfassungsgericht

Kläger in dem behandelten Fall waren zwei Grundstückseigentümer aus dem niedersächsischen Wendland. Diese wandten sich gegen eine Beförderungsgenehmigung der Castor-Transporte nach Gorleben. Beide Kläger wohnen unmittelbar an der möglichen Strecke des Castor-Zuges.

Erstmals zogen sie dagegen vor sieben Jahren vor Gericht. Bereits zweimal unterlagen die Kläger in der Frage vor Gericht. Das Verwaltungsgericht in Braunschweig und nun das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verneinten eine Klagebefugnis.

Gegen diese Urteile waren die Kläger vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, wo sie recht bekamen. Die Verfassungsrichter schrieben in ihrem Urteil, dass die Beschwerdeführer einen Rechtsanspruch darauf hätten, ihre Rechte angemessen juristisch überprüfen zu lassen.

Das Verfassungsgericht verwies den Fall daraufhin zurück an das OVG in Lüneburg, das nun gegen die Kläger entschied.


Grafik Castor Protest (c) Robin Wood

Diese News teilen
Ihr Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert