Megaupload Kim Schmitz: Download-Guru bleibt in Haft

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Megaupload-Kim-Schmitz-Haft

Der Fall Megaupload und Kim Schmitz: Der Gründer und Betreiber der Download-Plattform „Megaupload“, Kim Schmitz, bleibt weiter in Haft.

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Das entschied am heutigen Montag der zuständige Richter David Mc Naughton in Neuseeland.

Megaupload-Gründer Schmitz: Freilassung auf Kaution beantragt

Kim Schmitz wollte eine Entlassung gegen Kautionszahlung erwirken. Der Richter hörte sich sowohl die Argumente von Schmitz, als auch von der Staatsanwaltschaft an.

Weil der zuständige Richter aber eine Entscheidung traf, die eigentlich keine war, nämlich über den Antrag nicht zu entscheiden, bleibt Schmitz vorerst in Haft.

Frühestens am morgigen Dienstag könnte nun über den Kautionsantrag des „Megaupload“-Gründers Kim Schmitz verhandelt werden, so Justizexperten.

Schmitz wurde im Zusammenhang mit dem Betrieb der Online Plattform „Megaupload“ am Donnerstag vergangener Woche zusammen mit drei weiteren Personen festgenommen.

Antragssteller der Festnahme waren die US-Justizbehörden und das FBI. Schmitz Anwalt sieht im Gegensatz zur neuseeländischen Justiz keinerlei Fluchtgefahr für seinen Mandanten.

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Anwalt: „Keine Fluchtgefahr“ bei Kim Schmitz

Da Schmitz mit seiner schwangeren Frau und drei Kindern auf seinem Anwesen in Neuseeland lebt, und zudem durch technische Vorsichtsmaßnahmen eine Flucht nahezu unmöglich sei, ist eine Freilassung auf Kaution gerechtfertigt, so der Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft widerspricht indes der Version der Verteidigung. Grund für die Festnahme von Kim Schmitz ist eine millionenfache Missachtung des Urheberrechtes.

Kim Schmitz bietet auf der Plattform „Megaupload“ Filme gegen Entgelt an, die Nutzer auf die Plattform laden.

Vielfach handelt es sich hierbei um Raubkopien. Der Schaden soll 500 Millionen US-Dollar betragen.


Bsp. Grafik: Megaupload Kim Schmitz / Megaupload Download-Portal (c) bg

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