Bilder Kunstfund München: Lehre der Geschichte lebendig präsentiert

Stephan Frey
Stephan Frey
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Kunstfund München: Deutsche Behörden zeigen Bilder, Lehre der Geschichte lebendig präsentiert – Die spektakuläre Bilder-Liste des Raubkunst-Fundes aus München Schwabing im November 2013 stellt sich aus kunsthistorischer Sicht als Glücksfall dar.

Kunstfund Muenchen 2013 Bilder Otto Dix News

Bieten die ursprünglich bei einem Bombenangriff für zerstört gehaltenen Bilder doch die Möglichkeit, eine ganze Kunstepoche kunsthistorisch aufzuarbeiten.

Nazionalsozialisten konnten materialisierte Gedanken der Künstler nicht auslöschen

Gleichermaßen stellt der Kunstschatz einen Beleg dafür dar, dass es den Nationalsozialisten nicht gelungen ist die als “entartete Kunst“ bezeichnete Kunstgattung und damit die materialisierten Gedanken der Künstler zu zerstören.

Stellen die Kunstwerke somit gleichsam einen posthumen Sieg des Freiheitsgedanken dar. Mittlerweile gibt es hinsichtlich der Besitzlage erste aufkommende Probleme. So haben sich bereits mehrere potentielle Besitzer bei den Behörden gemeldet.

Erste potenzielle Besitzer meldeten sich bereits

Wie die Staatsanwaltschaft Augsburg mitteilte, handelt es sich bei den in einer Münchner Wohnung gefundenen Gemälden insgesamt um 1285 ungerahmte Bilder sowie um 121 gerahmte Bilder. Insbesondere die von den Nationalsozialisten enteigneten ehemaligen jüdischen Kunsthändler und Privatbesitzer beziehungsweise deren Erben dürften mit Recht ihre Besitzansprüche geltend machen.

Da sich jedoch auch Bilder in der Sammlung befinden, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind, müsste der bisherige Besitzer, Cornelius Gurlitt, diese nach der Überprüfung und Analyse durch Kunsthistoriker zurückerhalten.

Die gewaltsam entwendeten Werke indes beziehungsweise die durch die Nationalsozialisten regelrecht gestohlenen Werke müssen zu den Erben der bisherigen Besitzer zurückgebracht werden.

Gurlitt soll viele Werke offenbar von Allierten zurückerhalten haben

Dies gebietet nicht nur die moralische Verpflichtung, sondern auch die heute geltende Rechtslage. Da die Werke demnach rechtswidrig den bisherigen Besitzern abgenommen wurden, sind diese als Diebesgut zu bezeichnen.

Andererseits gibt es jedoch offenbar seitens der Staatsanwaltschaft Bedenken bezüglich des bisherigen Besitzers der Bilder des Kunstfundes in München, Cornelius Gurlitt. Dieser soll nämlich nach eigenen Angaben nach dem Krieg einen Großteil der Kunstwerke zurückerhalten haben.

Zumindest in juristischer Sicht würde Gurlitt damit eventuell als rechtmäßiger Besitzer zu bezeichnen sein. Allerdings gibt es neben der rechtlichen Bewertung immer auch die moralisch-ethische Komponente.

Da Cornelius Gurlitt selbst ein Alter aufweist (80 Jahre) das ihn nicht dazu bestimmt, die moralische Komponente des Falles hinsichtlich der ehemaligen jüdischen Besitzer zu verstehen (ansonsten hätte er die Bilder schon längst zurückgeben können oder den Fall an die Öffentlichkeit bringen können), müssen die Behörden aktiv werden.

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Bsp. Grafik zum Artikel: Kunstfund München / Otto Dix (c) cc/gravitat-off

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