Karlheinz Schreiber: Bundesgerichtshof kippt Urteil

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Schreiber-Urteil

Karlsruhe, Bundesgerichtshof: Der Prozess gegen den ehemaligen Waffenhändler Karlheinz Schreiber muss neu verhandelt werden.

Schreiber-Urteil
Der BGH in Karlsruhe machte hierbei gravierende Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Augsburg aus. Das Landgericht in Augsburg hatte Schreiber im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt.

Schreiber: Lebensmittelpunkt Kanada?

Das Augsburger Gericht muss nun erneut verhandeln. Insbesondere muss geklärt werden, ob Karlheinz Schreiber zwischen 1988 und 1993 seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland oder Kanada hatte.

Zudem gilt es zu überprüfen, ob der Vorwurf der Bestechung gegen den ehemaligen Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls (CDU) wirklich verjährt ist.

Das Augsburger Landgericht sah es als erwiesen an, dass Karlheinz Schreiber von 1988 bis zum Jahr 1993 etwa 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Schreiber hatte gegen das Urteil der Augsburger Richter Revision eingelegt.

So sei die „Ansässigkeit“ nicht hinreichend geprüft worden, so Schreibers Rechtsanwalt. Es komme, so der Anwalt weiter, auf den Lebensmittelpunkt an, diesen habe Schreiber bereits damals in Kanada gehabt.

Bundesanwaltschaft: Revision verwerfen

Demgegenüber beantragte die Bundesanwaltschaft die Revision, zu verwerfen. Diesem Antrag wurde nun durch den BGH nicht entsprochen.

Stattdessen kann Schreiber das Urteil des Bundesgerichtshofs als Punktsieg verbuchen. Schreiber selbst nahm nicht persönlich an der BGH-Verhandlung teil.

Es ist nun fraglich, ob der 77-jährige Karlheinz Schreiber bis zum Revisionsurteil auf freien Fuß gesetzt wird oder ob er wegen möglicher Fluchtgefahr weiterhin inhaftiert bleibt.


Grafik Karlheinz Schreiber (c) bg

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