Hartz 4-Satz verfassungswidrig? Regelsatz geht vor BVerfG

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Hartz 4 Regelsatz News

Ist der aktuelle Hartz 4-Satz verfassungswidrig? Ein Sozialgericht in Berlin hat den Rechner gezückt und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe angerufen, um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Hartz IV-Regelsatzes einzuleiten.

Hartz 4 Regelsatz News

Hintergrund ist die Klage einer betroffenen Familie von Hartz 4-Empfängern.

Hartz 4-Satz: Sozialgericht Berlin rief Karlsruhe an

Das Sozialgericht in Berlin hat indes die Klage ausgesetzt und um Klärung durch Karlsruhe gebeten. Kläger vor dem Sozialgericht in Berlin ist eine Familie.

Diese wird vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes vor Gericht vertreten. Die Familie hält die Regelsätze der Höhe nach nicht für angemessen.

Sozialgericht: Regelsatz um 36,07 Euro zu niedrig angesetzt

Das Sozialgericht kam ebenfalls zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber das Existenzminimum nicht richtig ermittelt habe. Demnach müsse der Gesetzgeber monatlich 36,07 Euro mehr an die Familie zahlen, so das Gericht.

Durch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes teilt das Sozialgericht in Berlin die Ansicht, dass die Regelsätze zu niedrig sind.

Da jedoch ausschließlich das Bundesverfassungsgericht dazu befugt ist ein Gesetz für nicht verfassungsgemäß zu erklären, musste das Berliner Sozialgericht Karlsruhe anrufen.

Betreuungsgeld: Regierung plant Anrechnung auf Hartz IV-Regelsatz

Im gleichen Atemzug geht die Debatte um die Verrechnung des von der Regierung geplanten Betreuungsgeldes mit dem Hartz IV-Satz weiter.

Die Bundesregierung plant die Gelder mit dem Hartz IV-Satz zu verrechnen, während die Opposition die Ausbezahlung des Betreuungsgeldes verlangt.

Die Kritiker werfen der Bundesregierung insbesondere vor, dass Personen, welche vielfach des Geldes nicht bedürfen, dieses erhalten und die Personengruppe, welche es dringend gebrauchen könnte, es nicht erhalten soll.

Geht Blockadehaltung von FDP aus?

Dem Vernehmen nach geht die Blockadehaltung bezüglich der Auszahlung des Betreuungsgeldes insbesondere von der FDP aus. Damit zeigt diese wiederum, dass Sozialpolitik nicht zu ihrem Steckenpferd gehört.

Fraglich bleibt nur, ob die FDP sich damit nicht letztlich selbst ins endgültige politische Aus katapultiert. Insbesondere die sozialen Defizite der Partei in der Öffentlichkeit dürften nur wenig Anklang bei den Wählerinnen und Wählern finden.

Dies hat wohl auch der Spitzenkandidat der Liberalen in Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, erkannt und fordert denn auch zuweilen ein schärferes sozialeres Profil der FDP.

Auch in der FDP gibt es sozial denkende Menschen

Ungeachtet aller Kritik an der FDP sei darauf verwiesen, dass es in der Partei an der Basis durchaus sozial denkende Menschen gibt. Diese können sich allerdings nur wenig Gehör im wirtschaftsliberalen Hauptsegment der Partei verschaffen.

Insofern taucht die Frage auf, ob nicht bald so mancher jetzige Abgeordnete der FDP bald selbst zum Hartz IV-Empfänger wird, dies gilt zumindest dann, wenn die FDP aus den Parlamenten verschwindet.

Denn was kaum einer weiß, einige Abgeordnete werden nach einer Abwahl tatsächlich zum Sozialfall. Beispiele lassen sich dazu einige finden. Vielleicht setzt dann auch ein Umdenkungsprozess in der FDP ein?

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Bsp. Grafik zum Artikel: Hartz 4 / Regelsatz verfassungswidrig (c) me

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4 Kommentare
  • 132,71-,€ Lebensmittel geteilt durch 30 Tage. Ergibt 4,42 Tag wiederum geteilt durch 3 Mahlzeiten siehe Menschenrechtskonvention macht ganz klar deutlich das die Regelsätze für Ernährung mit 4,42 Tag und 1,47-,€/Mahlzeit Verfassungswidrig sind!!
    Im Hochsommer ist die Versorgung mit ausreichend Flüssigkeit nicht sichergestellt und es kann wegen Körperverletzung geklagt werden.
    In den Gefängnissen werden dagegen 2800 Kcal. &Tag und Kuchen und Kaffee am Wochenende zugestanden.
    Zum Vergleich .Hartz IV Bezieher gesteht man keine 2100 Kcal. zu

    Meine Berechnungen haben ergeben das ein Lebensmittel bedingter Regelsatz von 7,50-,€ am Tag, 225-,e Monat Verfassungskonform wären.

    Insbesondere für Frührentner und Chronisch Kranke deren Berechnungen auch nach dem SGB erfolgen und schlechter gestellt sind als Arbeitsfähige.

    Hier kann sich niemand herausreden wollen man solle ja nicht immer davon Leben. Aber die selben geringen Menschenunwürdigen Sätze für die Kranken und Frührentner anlegen. Besser gestellt als Gefängsininsassen!!
    Im Vergleich zu den Gefängnisinsassen müssen die Regelsätze angehoben werden!!

    Es muss endlich Schluss sein mit den ständigen Gerichtskosten für Hartz IV!!
    Das wird durch Einsparung der Gerichtskosten und Nachzahlungen und Zinsen wieder rein geholt.

    • 132.71 Euro pro Monat ist wirklich der Schwachsinn hoch zwei.
      um nicht Verhungern zu müssen muss man als alg2 empfänger wohl eine bank überfallen oder was, wenn man im knast besser leben kann

  • Geht arbeiten. Als Selbstständiger kriegt man gar nichts vom Staat, egal wie beschissen es einem geht, und dann muss man auch noch für euch blechen.

    • Da sind Sie aber falsch informiert! Ich beziehe hartz 4, obwohl ich nebenher freiberuflich arbeite und da mein Einkommen als Selbstständige derzeit zum Leben nicht reicht. Das wird mir genauso angerechnet, wie wenn ich angestellt wäre: Es bleibt ein Freibetrag: ab 100,- Zusatzverdienst werden mir 80% abgezogen. Die Staffelungen sind dieselben wie bei Festangestellten, es wird jedoch vom Netto-Verdienst, nach Steuer und Betriebs-Ausgaben ausgegangen.. Hat es früher nicht gegeben.Das einzige Problem dabei ist, wenn ich zuviel verdiene muß ich nachzahlen, wenn ich zuwenig verdiene, fehlt mir die Differenz bis zum nächsten Bewilligungsantrag.

      Oder wo kämen wir denn hin, wenn sich in diesem Staat nur Wohlbetuchte selbstständig machen dürfen?

      gruß

      mth59

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