Europawahl: 3-Prozent-Hürde für Parteien in Deutschland gekippt

Stephan Frey
Stephan Frey
3 min Lesezeit

Europawahl: Karlsruhe kippt Drei-Prozent-Hürde für Parteien in Deutschland, Umfrage und Prognosen im Visier – Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl gekippt.

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Nach Angaben der Verfassungsrichter ist diese nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Richter waren sich nicht einig

Allerdings gab es unter den Richtern unterschiedliche Meinungen. Das Urteil fiel deshalb auch äußerst knapp mit fünf zu drei Stimmen.

Die Sperrklausel zur Drei-Prozent-Hürde verstößt nach Ansicht des Verfassungsgerichts gegen die Chancengleichheit der Parteien.

Zudem sei die Sperrklausel nach Angaben der Richter für die Arbeit des Europäischen Parlaments zum aktuellen Zeitpunkt nicht notwendig. Insbesondere könne das Europaparlament derzeit nicht mit dem Bundestag und seiner Bedeutung verglichen werden.

Sieben weitere Parteien wären ohne Sperrklausel aktuell im Europaparlament für Deutschland vertreten

Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag gilt eine Sperrklausel von fünf Prozent. Diese gilt auch als verfassungsgemäß, da sie für die “Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fortlaufende Unterstützung notwendig ist“, so die Richter in ihrer Begründung zum heute gefällten Urteil.

Insgesamt klagten 19 Parteien. Darunter befanden sich auch die Freien Wähler, die Piratenpartei, die NPD und über 1000 Bürger.

Die Kläger werfen insbesondere den im Bundestag vertretenen Parteien vor, durch die Festlegung der Hürde insbesondere eigene Vorteilsnahme zu betreiben. Seit dem Jahr 2004 gilt für die Europawahl das Verhältniswahlrecht.

Schon 2011 bemängelte Karlsruhe das Wahlrecht zum EU-Parlament

Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass jeder Staat der EU die grundlegenden Wahlverfahren selbst festlegen kann. So ist weder das aktive und das passive Wahlrechts in der EU einheitlich geregelt, noch gibt es einheitliche Regeln für etwaige Sperrklauseln.

Sowohl die im Bundestag vertretenen Parteien wie auch die Parteien, die derzeit im Europaparlament vertreten sind, halten derweil die Sperrklausel für notwendig, um insbesondere eine Zersplitterung der einzelnen Fraktionen im Europaparlament verhindern zu können.

Bereits 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl für nichtig. Daraufhin fasste der Bundestag dem Beschluss, eine Drei-Prozent-Hürde einzuführen. Ohne die Sperrklausel wären bei der Europawahl 2009 neben den bereits im Europaparlament vertreten Parteien noch sieben weitere politische Gruppierungen ins Europaparlament eingezogen.

Neben den Freien Wählern, der ÖDP, der Piratenpartei, der Rentner-Partei und der Familienpartei wären auch die Tierschutzpartei und die Republikaner im Europaparlament vertreten gewesen. Die nächste Europawahl findet am 25. Mai statt.

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Bsp. Grafik: Europawahl 2014 / Parteien Deutschland / Umfrage Prognosen (c) cc/European Parliament

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