CDU Spitzenkandidat Schleswig-Holstein: Rücktritt wegen Minderjähriger?

Newscentral
Newscentral
3 min Lesezeit
Schleswig-Holstein-Landtag-Wahl

Der CDU-Spitzenkandidat für die schleswig-holsteinische Landtagswahl im Jahre 2012, Dr. Christian von Boetticher ist schwer in Bedrängnis geraten. Der Grund sind Gerüchte um sein Privatleben.

Schleswig-Holstein-Landtag-Wahl
Christian von Boetticher soll vor seiner Zeit als CDU-Spitzenkandidat eine Beziehung zu einer damals 16-jährigen Schülerin unterhalten haben.

Nach Erkenntnissen der Deutsche-Presse Agentur, die diese aus Parteikreisen erhalten habe, werde von Boetticher am heutigen Sonntagabend dem Parteivorstand gegenüber den Rücktritt von allen Ämtern mitteilen.

Schleswig-Holstein: Boetticher bereits vor Nominierung umstritten

Zurzeit stellt dies jedoch eine bloße Spekulation dar. Überhaupt weist der Fall interessante Aspekte auf, die beleuchtet werden sollten. Der CDU-Spitzenkandidat war bereits vor der Nominierung zum Spitzenkandidaten der Landtagswahl nicht umstritten.

Um einen Fehlstart des neuen Frontmannes zu verhindern, blieb der amtierende Ministerpräsident Peter Harry Carstensen weiterhin im Amt, weil befürchtet worden war, dass von Boetticher bei einer Wahl zum Ministerpräsidenten keine eigene Mehrheit seitens der CDU-Fraktion erhalten könne.

Seit Tagen kursieren nun innerhalb der Partei Gerüchte um die Liebesbeziehung zu einer damals 16-jährigen Schülerin, die nicht aus Schleswig-Holstein stammen soll. Die Trennung soll menschlich verlaufen sein, so wird es aus dem Umfeld vernommen.

Von Boetticher: Beziehung generell nicht strafbar

Aus Parteikreisen heißt es, Angela Merkel habe von Boetticher den Rücktritt ebenso nahegelegt, wie der amtierende Ministerpräsident Carstensen. Anderen Informationen nach soll ein Kommunikations-Profi von der Partei beauftragt worden sein, um den Spitzenmann doch noch im Amt zu halten.

Für heute, 18 Uhr wurde der CDU-Parteivorstand einberufen, vor dem von Boetticher dann eine Erklärung verlesen werde. Ungeachtet aller Spekulationen um das Privatleben, von Boetticher hätte sich nur dann strafbar gemacht, wenn dieser die „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt hätte.

Eine generelle Liebesbeziehung eines Volljährigen zu einer 16-jährigen ist generell nicht strafbar. Es wird nach dem Strafgesetzbuch nur ein verletztes Rechtsgut verfolgt, nicht aber eine gesellschaftlich möglicherweise unmoralische Handlung, so der Gesetzgeber.

Ein Aspekt bleibt jedoch unbeantwortet, nämlich warum die Gerüchte um das Privatleben des CDU-Spitzenkandidaten in die Öffentlichkeit gebracht wurden und von wem dies geschah.


Schleswig-Holstein Landtag (c) rg

Diese News teilen
Ihr Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert