Betreuungsgeld: Ist die „Herdprämie“ verfassungswidrig?

Stephan Frey
Stephan Frey
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Nach einem internen Vermerk des Bundesjustizministeriums soll das als „Herdprämie“ verspottete Betreuungsgeld für Eltern verfassungswidrig sein.

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Die „Berliner Zeitung“ zitiert in einer ihrer neusten Ausgaben einen entsprechenden Vermerk des Bundesjustizministeriums in Bezug auf das für das Jahr 2013 geplante Betreuungsgeld.

Verlieren Frauen durch Betreuungsgeld Anreiz arbeiten zu gehen?

Ein Kritikpunkt ist der, dass insbesondere nur gering verdienende Mütter durch die „Herdprämie“ den Anreiz für eine weitere berufliche Tätigkeit verlieren würden.

Zudem gibt es Bedenken gegen einen Regelungsmechanismus für das Betreuungsgeld, wonach Eltern welche die Betreuungsleistung einer aus kommunalen Mitteln finanzierten Betreuungseinrichtung wahrnehmen, von dem Anspruch auf das Betreuungsgeld ausgeschlossen sein sollen.

Laut dem zitierten Vermerk soll diese Regelung dazu verleiten, eine bestimmte Erziehung vorzugeben.

Im Klartext bedeutet dies, je weniger die Betreuungseinrichtung kostet, umso mehr bietet das Betreuungsgeld Anreize für eine Herausnahme des Kindes aus der Einrichtung.

Insbesondere sozial schwache Familien würden so dazu verleitet, die Gelder nicht für die Betreuung zuhause zu verwenden, sondern Zweckzuentfremden, so die Bedenken.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Bedenken vorab geäussert

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gab bereits in der Vergangenheit ihre Bedenken mehrfach zu Protokoll.

Zunächst wollte sie aber den Gesetzentwurf des für die Ausarbeitung zuständigen Familienministeriums abwarten.

Philipp Rösler (FDP): Betreuungsgeld nicht finanzierbar

Derweil sieht Philipp Rösler (FDP) keine finanzielle Grundlage für die Gewährung des Betreuungsgeldes. Es sei schlicht nicht finanzierbar, meint Rösler.

Dies gelte insbesondere im Hinblick auf das Ziel, einen ausgeglichenen Bundeshaushalt bereits im Jahr 2014 zu präsentieren.

Rösler verwies zudem auf Regelungen im Koalitionsvertrag, wonach Union und FDP vereinbart hätten, die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit zu fördern. Die Herdprämie würde dem jedoch zuwiderlaufen, so die Ansicht der FDP.

Auch innerhalb der Union gibt es mittlerweile viele Kritiker, die das Betreuungsgeld ablehnen. Derweil hält zumindest die Kanzlerin an der offiziellen Leitlinie, das Betreuungsgeld einzuführen, fest.

Soll das Betreugsgeld mit Hartz IV-Leistungen verrechnet werden?

In den letzten Tagen gab es zudem Diskussionen um die Frage, ob das Betreuungsgeld mit Hartz IV-Leistungen verrechnet werden soll oder nicht.

In jedem Fall bedarf das Thema Betreuungsgeld bald selbst einer Betreuung und zwar einer unabhängigen Expertengruppe, die sich dem Thema genau annimmt und Möglichkeiten zur Einführung und verfassungskonformen Realisierung erarbeitet.

Derweil dürfte allerdings die Frage aufkommen, ob  eine mögliche festgefahrene Ideologie vor Sinn beziehungsweise Unsinn einer solchen Prämie in den Vordergrund rückt.

Weitere News: Hartz 4-Satz 2012 verfassungswidrig? Regelsatz geht vor BVerfG


Bsp. Grafik zum Artikel: Betreuungsgeld 2013 / Eltern (c) ms

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