Beschneidung in Deutschland: Die Zirkelschlüsse der Politik

Stephan Frey
Stephan Frey
9 min Lesezeit
Beschneidung Mann Islam Deutschland

Beschneidung für den Mann, nicht für die Frau: Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung von Jungen in Deutschland aus religiösen Gründen in einem Urteil untersagt, kurz darauf kam es zu einer Protestwelle von Angehörigen des Islam und des jüdischen Glaubens.

Beschneidung Mann Islam Deutschland

Sie fühlten sich in der Ausübung ihrer Religion eingeschränkt.

Bundestag will religiöse Beschneidung von Jungen zulassen

Zwischenzeitlich hat die Welle des Protestes auch die Politik erreicht. Der Bundestag will nun die religiöse Beschneidung von Jungen zulassen, jedoch die von Mädchen untersagen. Derweil haben die Grünen erklärt, dass sie sich dem Bundestagsantrag zur Zulassung der religiösen Beschneidung nicht anschließen werden.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, verlangt derweil eine intensive Debatte über das Thema. Die Fraktion hat die Abstimmung nicht an den Fraktionszwang gekoppelt, sodass jeder Abgeordnete/jede Abgeordnete frei dem eigenen Gewissen in dieser Angelegenheit folgen kann.

Demnach will eine Mehrheit für die Zulassung der religiös motivierten Beschneidung stimmen, eine große Anzahl an Abgeordneten aber auch dagegen.

Gemeinsame Resolution von Union, SPD und der FDP eingebracht

Die Resolution, in der die Bundesregierung zur Zulassung der religiös motivierten Beschneidung von minderjährigen Jungen aufgefordert wird, wurde von der Union, der SPD sowie der FDP eingebracht.

Das Landgericht Köln hatte zuvor entschieden, dass die Beschneidung von Jungen juristisch als Körperverletzung zu werten sei.

Deutscher Richterbund verlangt klare Richtlinien

Derweil fordern auch die Richter in Deutschland in dieser Angelegenheit klare gesetzliche Vorgaben.

Der Deutsche Richterbund fordert mittlerweile eine „konkrete Ausnahmeregelung“ für die Beschneidung im Strafrecht und Rechtssicherheit für die Betroffenen.

Was jedoch die Politik wieder einmal nicht zu bedenken scheint, ist die Tatsache, dass der Antrag an die Bundesregierung die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen zulassen will, gleichzeitig aber die Beschneidung für Mädchen weiterhin unterbinden will.

Grundgesetz spricht eine klare Sprache

Das Grundgesetz spricht hier eine klare Sprache. In Artikel 2 Grundgesetz (GG) heißt es eindeutig: „Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit“.

In Artikel 3 Absatz 2 heißt es weiter: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Zudem heißt es in Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse sind unverletzlich.

Zirkelschluss der Politik: Grundgesetz sieht Gleichberechtigung von Mann und Frau vor

Im Klartext bedeutet dies, wenn Jungen körperlich durch Gesetz verletzt werden dürfen, weil die Religion es so vorsieht, warum gilt dies dann nicht für Frauen, die aus Tradition, also aus Gründen der Weltanschauung an den Genitalien auf brutale Art und Weise verstümmelt werden sollen?

Der Zirkelschluss wird hier sehr deutlich. Es hat daher die Maxime zu gelten, komplettes Verbot der Beschneidung für beide Geschlechter.

Vorrang bestimmter Grundrechte bei Religionsausübung: Das Beispiel körperliche Unversehrtheit

Dies gilt allein schon deshalb, weil es auch unter den Grundrechten einen Vorrang der Grundrechte vor anderen gibt.

So würde die Ausübung einer kannibalistischen Handlung aus religiösen Gründen mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ebenso kollidieren wie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit dem Grundrecht auf Beschneidung im Rahmen einer religiösen Tradition.

Da das Grundrecht zudem Männer und Frauen als gleichberechtigt bezeichnet, kann gemäß dem Vorrang bestimmter Grundrechte hier keine Ausnahme dahingehend gemacht werden, dass Frauen das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Maßgabe des Grundgesetzes genießen sollen, Jungen, die sich ebenso wenig gegen die Beschneidung wehren können wie junge Mädchen hingegen nicht.

Religionsfreiheit genießt zu Recht einen hohen Verfassungsrang

Um eines klarzustellen, die Religionsfreiheit genießt zurecht einen hohen grundrechtlichen Schutz und soll auch weiterhin ein unverzichtbares Grundrecht darstellen.

Es darf jedoch nicht sein, dass eine Tradition, die einst allein aus hygienischer Erwägung heraus praktiziert wurde, nichts anderes stellt der Akt dar, im 21. Jahrhundert ebenso fortgeführt werden soll, wie zu Zeiten als es noch keine Dusche und fließendes Wasser gab.

Warum beim Kopftuch die Religion auf einmal keine Rolle spielt

Ähnlich verhält es sich dabei mit der Kopftuchfrage. Das Kopftuch wird mit dem Hinweis auf die Trennung von Staat und Religion in Deutschland in öffentlichen Schulen bei der Berufsausübung von Lehrerinnen untersagt.

Argumentiert wird hier mit nebulösen Argumenten, die letztlich die Religionsausübung einschränken sollen. Geht es jedoch um die religiöse Beschneidung, tickt die Politik auf einmal anders.

Wäre die Beschneidung nur eine Angelegenheit der Muslime, wäre sie schon längst in Deutschland verboten

Auch hier gilt es, einen wichtigen Punkt zu beachten. Wäre die Beschneidung ausschließlich religiöse Handlung bei Muslimen, gäbe es keinen Aufschrei in der Politik.

Im Gegenteil, wahrscheinlich würde diese als vorsintflutliche Religionspraxis gebrandmarkt werden und mit eben genau den angeführten Hinweisen auf das Grundgesetz und viel Lob für den Richterspruch aus Köln verboten.

Da die religiöse Beschneidung jedoch auch vom Judentum praktiziert wird und Deutschland in Bezug zu den Juden eine nie zu erfassende Schuld auf sich geladen hat, soll auf einmal das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung geopfert werden.

Bei der Beschneidung der Frau könnte sich auf die freie Weltanschauung berufen werden (Art. 4, 1 GG)

In diesem Fall könnten sich jedoch die Anhänger der rituellen Beschneidung von Frauen ebenso auf Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes stützen, da die religiöse Betätigung ebenso gleichberechtigt ist wie die der Weltanschauung.

Zudem gilt in Bezug auf die Beschneidung von jüdischen Jungen, eine Frage als unbeantwortet, die gerade Deutschland sich stellen muss.

Deutschland hat eine nie wieder gutzumachende Schuld in Bezug zu den Juden auf sich geladen

Deutschland hat vielen Menschen jüdischen Glaubens nie gutzumachende Leiden auferlegt, die Lehren daraus zu ziehen darf aber nicht heißen, jüdischen Jungen, die sich gegen die religiösen Handlungen nicht wehren können, quasi per Gesetz das Recht auf Auslösung eines Schmerzes bei der Beschneidung zuzulassen.

Dies gilt selbst dann, wenn der Eingriff unter Verwendung von Narkotika erfolgen würde, denn es wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in jedem Fall berührt.

Grundrechte als Beispiel für die Lehren aus der Geschichte

Zudem wurden die Grundrechte gerade als Lehre aus der Geschichte allen anderen Gesetzen als nicht verhandelbar vorangestellt.

Dieser Umstand ist gerade auch in Anbetracht der unvorstellbaren Verbrechen, die Deutsche an den Juden vollzogen, erfolgt.

Insofern wäre es aus deutscher Sicht ein ungutes Gefühl, kleine jüdische und muslimische Jungen einer Beschneidung auszuliefern, die diese nicht selbst bestimmen können.

Betroffene sollen frei über Beschneidung entscheiden können

Anders hingegen wäre es, wenn die Religionsausübung an den freien Willen der Betroffenen Jungen und Mädchen geknüpft wäre, sprich, wenn Jungen und Mädchen im Alter von etwa 16 bis 18 Jahren selbst darüber befinden könnten, ob Sie aus religiöser Tradition heraus einer Beschneidung zustimmen wollen.

Dies verbiete jedoch wiederum die religiöse Tradition, die für die Beschneidung teilweise Fristen vorsieht. Es gilt hier das Abwägungsgebot.

Die Religionsausübung wäre demnach nicht eingeschränkt, weil die Betroffenen die Beschneidung nach freiem Willen vornehmen würden, zudem wäre diese Vorgehensweise mit dem Grundgesetz vereinbar.

Dies ohne Einwilligung der Kinder vornehmen zu wollen ist, wie das Landgericht Köln richtig festgestellt hat, jedoch einfach nur als Körperverletzung zu werten. Die eingereichte Gesetzesinitiative der Bundestagsfraktionen enthält zudem zu viele Zirkelschlüsse, als dass diese nicht vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden könnten.

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Bsp. Grafik: Beschneidung Jungen-Mann / Islam Deutschland (c) fr

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10 Kommentare
  • Es handelt sich wohl nicht nur um Zirkelschlüsse, sondern um Kurzschlüsse der Politik,
    die die Sicherungen zum Durchbrennen bringen.

    Befremdlich all das, weil in Deutschland das so genannte „Kindeswohl“, über das der Staat die alleinige Interpretationshoheit hat und exclusiv bestimmt, sonst jederzeit über dem Elternrecht steht. Das auch dann, wenn es nicht um rituelle Klitoris – oder Vorhautbeschneidung unter Berufung auf Elternrecht und Religionsfreiheit, sondern schlicht um Sorge – und Umgangsrecht und den Besuch zu Kaffee und Kuchen bei der Oma geht, der das „Kindeswohl“ beeinträchtigen oder zu irgendeinem „Einfluß“ auf das Kind führen können soll und daher zu unterbleiben oder überwacht zu sein habe.

    Ungewöhnlich ist eine solche Argumentation mit dem „Kindeswohl“ durchaus nicht, sie hat bei deutschen Behörden und Gerichten üblicherweise durchschlagenden Erfolg, resultierend aus einer seit vierzehn Jahren wirkenden Gesetzeslage, wonach bei ledigen Eltern regelmäßig Mütter das alleinige Sorgerecht haben, weil dies dem „Kindeswohl“ grundsätzlich dienlicher sei.

    Es gibt Kinder, die Deutschland nicht verlassen dürfen, ihnen werden Ausweispapiere oder Pässe abgenommen und sie werden von Jugendamt und Polizei überwacht, um nicht zusammen mit ihren Eltern die afrikanischen Großeltern in Afrika besuchen zu können, weil es sein könnte, dass sie dort, allen Beteuerungen entgegen, beschnitten werden. Das ist „Kindeswohl“ in Deutschland.

    Andererseits ist von der deutschen Exekutive die Förderung der ‚Entwicklung vom Stolz‘ kleiner Mädchen auf ‚ihre Geschlechtlichkeit‘ durch ‚zärtliche Berührung‘ ihrer ‚Scheide und vor allem Klitoris‘ durch ‚Väter, Großmütter, Onkel und Kinderfrauen‘ und ‚alle‘, die sich ‚anregen lassen‘ und ‚bitte alle angesprochen fühlen‘ sollen, als dem „Kindeswohl“ dienlich abgesegnet.

    Unter den Deutschen und ihrer Regierung machen sich offensichtlich beängstigende Störungen breit.

    Wenn dieses politische System und Rechtssystem auch nur irgendwie konsistent, konsequent, rechtssicher und berechenbar sein wollte, müßte die Exekutive, vertreten durch das Jugendamt, präventiv allen Eltern, die Anlass zu dem Verdacht der Kindeswohlgefährdung geben, ihre Kinder ungefragt beschneiden lassen zu wollen, die Kinder sofort wegnehmen und Pflegefamilien in Obhut geben.

    MdB Herr Beck übrigens verteidigt die Straffreiheit nicht nur der rituellen Beschneidung von Kindern.

  • Die Klitorisvorhautreduktion, bekannt als ein Typ der weiblichen Genitalverstümmelung, ist exakt das Pendant zur männlichen rituellen Beschneidung. Zwar gibt es auch andere Beschneidungsformen, aber auch diese einfache wurde für Frauen verboten. Wieso soll nun bei Männern anderes erlaubt sein? Die Politiker lügen sich die Nase lang weil Sie einfach dem Druck der Verbände nicht standhalten.

  • Leider, sehr verehrter Autor, hinkt die Argumentation gewaltig!

    Denn: Wenn man die Mädchenbeschneidung mit der diskutierten Knabenbeschneidung gleichsetzt, sollte man sich einmal informieren was das eigentlich bedeutet, für den Knaben und für das Mädchen. Täte man dies, so würde man fundamentale Unterschiede feststellen. Bei Mädchen findet bei einer Beschneidung tatsächlich eine Verstümmelung statt. Der Sinn dieser Beschneidung liegt vermutlich darin, die Freude am geschlechtlichen Verkehr zu nehmen, damit sich Frauen nicht mit fremden Partnern einlassen. Geschlechtsverkehr wird so zu einer schmerzhaften Angelegenheit. Das ist bei einem Jungen nicht der Fall!

    • Lesen Sie bitte den Beitrag direkt vor Ihrem. Es gibt eine genau definierte und eine zusätzlich allgemeiner gefasste Kategorie der weiblichen Genitalverstümmelung (isgesamt sind es fünf oder sechs). Zwei dieser Kategorien entsprechen biologisch der männlichen Beschneidung. Beide sind in Deutschland verboten.
      Entweder der Gesetzgeber schafft die Gleichbehandlung der Geschlechter und den Vorrang der körperlichen Unversehrtheit vor der Religionsfreiheit im Grundgesetz ab, oder wir bekommen zur Wahrung religiöser Privilegien ein verfassungswidriges Gesetz.

  • Naja, immer locker durch die Hose atmen. Man darf jetzt schon gespannt sein, wann die nächste Gruppe auftaucht und ein religiös bedingtes Genitalpiercing bei Kleinkindern einfordert. Oder waren es wieder einmal die pawlowschen Reflexe?

  • Was am meisten erstaunt an dieser Diskussion, ist die Tatsache, daß bis zu diesem Urteil, das ich hier nicht werte, kein Mensch in Deutschland sich über die seit Jahrhunderten praktizierte Beschneidung erregt hat. Jetzt auf einmal kommen die Kinderschützer aus ihren Verstecken und das in einem Land in dem das Betreiben einer Kindertagesstätte durch eine Tagesmutter wegen Lärmbelästigung gerichtlich untersagt wird. Wie gesagt, ich werte das Urteil nicht, über die Beweggründe für den massenhaften Protest sollte aber mal nachgedacht werden.

  • Religion ist Privatsache – die abgeschnittenen oder nicht abgeschnittenen Vorhäute irgendwelcher Menschen interessieren mich nicht.
    Sollte also jemand ein Problem damit haben beschnitten worden zu sein muß er das mit seinen Eltern ausdikutieren und für seine Kinder eine andere Entscheidung treffen. Das Problem hierbei ist natürlich der Gruppenzwang. Derartiges kann man nur über viele Jahrzehnte verändern – nicht per Gesetz, das führt nur dazu das die Leute in den Untergrund gehen.

    Und was sich unter der Kleidung befindet ist tatsächlich Privat – im englischen umschreibt man die Geschlechtsorgane, das mag regional sein, mit „Private Parts“.

  • Das ganze ist doch eine Lachnummer. Jetzt müssen unsere Politiker mal Farbe zum Grundgesetz bekennen und schon fangen sie an rumzueieren. Natürlich ist die Beschneidung von Jungen und oder Mädchen eine Körperverletzung. Okay wenn sich jemand für eine Beschneidung entscheidet, soll er es tun. Aber erst wenn er entscheidungsfähig ist. Das kann dieser Mensch evtl. mit 16 od. 14 Jahren entscheiden. Einem Achttägigen Säugling zu beschneiden ist und bleibt für mich eine Straftat und ist mit dem GG nicht vereinbar. Jetzt wird das GG vebogen bis es passt.
    Aber, das wussten bestimmt viele Leser noch nicht. Im Machtbereich des LG Kassel, kann man sich Straftaten honorieren lassen. Man muss seine Straftat nur anwaltlich angekündigt haben. Andere Gerichte sehen das als Freiheitsberaubung und Nötigung. Durch den „Kasseler Beschluss“ werden diese Straftaten jedoch nicht weiter verfolgt. Dieses Gerede vom Zirkelschluss kann ich nur belächeln. Ich möchte bitte in z.B. Saudi Arabien in einer Christlichen Kirche den Messwein trinken. Satz mit x das war wohl nix. In Südamerika gibt es Stämme wo noch Mensche geopfert werden. Alles wegen dem Glauben. Vielleicht genehmigen wir dann auch wieder die Steinigung von Ehebrechern. Wie weit soll denn das GG noch verbogen werden. Dann war ja der Nationalsozialismuss vielleicht auch nur ein Glaube, und alle die nicht glaubenskonform waren mussten in die Gaskammer. Diejenigen, die sich über das Beschneidungsverbot so aufregen, sollten froh sein, daß es das GG gibt.

  • @Kramer
    Ich für meinen Teil, habe „Beschneidungen“
    immer abgelehnt!
    Das dieses Unrecht erst jetzt in die Öffenlichkeit
    gerückt ist, zeigt aber etwas über den Zustand
    unserer Gesellschaft!
    Hunde „beschneiden“ ist verboten, nicht aber
    das „Beschneiden“ von männlichen Menschen nicht?
    Das Verbot der weiblichen „Beschneidung“ hätte
    eine Chance sein können; aber die Politik wollte nicht!
    Und ja, hier wurde schon auf dieses Thema hingewiesen!
    Wollte aber keiner in der Politik hören.
    Und auch keiner in den Medien.
    Trotz „Gleichberechtigung“.
    Wir reden über Tierschutz (Brandzeichen Pferde)
    aber Menschenschutz ist uns nicht so wichtig!

    @Anonymous
    Troll!

    @Pirat
    Körperverletzung, vorsetzliche, bandenmässig geplante und
    ausgeführte gar, sind keine Privatsache!
    Und selbstverständlich sollte den Opfern ein
    Schadensersatz zustehen!

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