Ariane Friedrich Facebook: Selbstjustiz gegen Stalker?

Stephan Frey
Stephan Frey
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Die Hochspringerin Ariane Friedrich wurde auf Facebook von einem Stalker sexuell belästigt.

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Friedrich setzte sich auf besonders ungewohnte Art und Weise gegen den Stalker zu Wehr und veröffentlichte dessen Name und Adresse bei Facebook.

Ariane Friedrich: Anerkennung und Kritik als Reaktion

Dafür erntete sie sowohl Anerkennung als auch heftige Kritik. In der letzten Woche veröffentlichte Ariane Friedrich ein an sie gerichtetes E-Mail-Schreiben des Mannes.

Dabei erschienen der Name und die Adresse des Betreffenden. Der Mann bot Ariane Friedrich an, sein Geschlechtsteil in Nahaufnahme zuzusenden. Zudem gab der Unbekannte an, dass dieses „frisch rasiert sei“.

Mögen Trendforscher beim Lesen des Briefes zugleich dabei aufhorchen, dass es scheinbar immer noch im Trend ist, sich nicht nur im Gesicht zurasieren, so mag die Justiz über den Akt von Friedrich so gar nicht schmunzeln.

Polizeigewerkschaft unterstützt Friedrichs Handlung

Ariane Friedrich erstattete derweil Strafanzeige gegen den Mann. Die Polizeigewerkschaft unterstütze demnach die Vorgehensweise von Friedrich.

Andere Facebook-Nutzer stellten indes Ariane Friedrich an den Pranger.

Ariane Friedrich, im Zivilberuf selbst Polizistin, hat sich durch die Veröffentlichung des Briefes nebst vollen Namen und Adresse einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten schuldig gemacht.

Unschuldige an den Pranger gestellt?

Medienrechtsprofessor Thomas Hoeren (Universität Münster) wies denn auch darauf hin, dass die Mail wie ein privater Brief zu verstehen sei.

Da es im Wohnort des Mannes mehrere Männer mit gleichlautendem Namen gibt, könnten die unschuldig angeprangerten Perversionen Schadenersatzansprüche gegen Ariane Friedrich geltend machen.

Insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Ereignisse im Fall des Mädchenmordes in Emden, bei dem zunächst ein Unschuldiger in den Fokus der Facebook-Gemeinde und damit fast zum Opfer von Lynchjustiz wurde, ist Friedrichs Akt der Selbstjustiz nicht zu rechtfertigen.

Ariane Friedrich: „Zeit zu handeln“

Friedrich selbst schrieb indes wörtlich „Es ist Zeit zu handeln, es ist Zeit mich zu wehren“.

So sehr Ariane Friedrichs Aussage emotional nachvollziehbar ist, gerade als ausgebildete Polizistin sollte sie jedoch gewisse rechtliche Grundlagen mitbringen.

Umso unverständlicher ist es, dass Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG) Friedrich hier ein „Notwehrrecht“ zubilligte.

Josef Scheuring Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte indes, dass „man niemanden vorschnell an den Pranger stellen sollte“.

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Bsp. Grafik: Ariane Friedrich / Facebook Stalker (c) jg

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1 Kommentar
  • DAS geht nach hinten los Herr Wendt, *kopfInDenNackenWerf* Muharharhar…..
    Das ist DER Freibrief der DPG für einen OnlinePranger ala RateMyCop.com in Deutschland.
    Danke Herr Wendt (den ich sonst im Netz nur als Rainer „Rumpelstielzchen“ Wendt bezeichne).

    Ich werde dann wohl demnächst mal ein paar Polizisten bei Facebook namentlich mit Dienststelle in ein schlechtes (korrektes) Licht rücken.
    Es gibt nämlich Polizisten (z.B. KHK Fischer der KP Kerpen) die wegen eines Ausdruck (Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle“ [Dr. Brosa, Amöneburg]) hinter der eigenen Heckscheibe eine „Vorladung“ rausschicken.
    Trotz des Wissens dass dies keine Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit darstellt. Demnach handelt es sich um ungerechtfertigte Ermittlungen, und die sind eine Straftat. So eine Vorladung verschickt ein Polizist nur zu einem Zweck, als eine Art Selbstjustiz. Der weiß genau dass da rechtlich nichts zu machen ist, und nutzt die Vorladung als Mittel der Selbstjustiz. Da ich kein dummer die Hacken zusammenschlagender Untertan bin, ignoriere ich polizeilische Vorladungen grundsätzlich. Davon hört man auch nichts mehr, denn polizeiliche Vorladungen sind nur eine „Einladung“. Die muss man nicht mal absagen. Oder sagt ihr einer „Gewinnbenachrichtigung“ einer Kaffeefahrt ab, hehehe…
    Diese „einfachen“ Gestalten hoffen dass man sich dafür freinehmen muss (Urlaubstag), Fahrtkosten hat, usw..
    Dannn wird das wohl so ablaufen dass der Polizist eun Drohszenario aufbaut um dann anzubieten dass man die Sache nicht weiter verfolgen werde, wenn man den Zettel entfernt.
    Da hat so ein Polizist ja echt Glück wenn man nicht dahin geht, sonst könnte man ihn noch wegen schwerer Nötigung im Amt anzeigen…
    Ein Polizist darf nicht einfach ohne den Verdacht einer Straftat einen Bürger „einladen“ (Vorladung, und dann in einem Ton als müsse man dahin) um dann den Eindruck zu erzeugen es ginge um ein Vergehen wenn dies nicht so ist.

    Übrigens:
    Zuvor hatte sich schon der Bürgermeister Rips (auch Dr. Jur.!) ein Foto von seiner OA-Schergin machen lassen, und selbst festgestellt dass dies absolut legal ist.
    Dass rückt die Aktion von Herr KHK Fischer in ein noch schlechteres Licht.
    Ob Bürgermeister Rips dem Polizisten evtl. riet, es einfach mal mit einer Vorladung mit Einschüchterung zu versuchen?

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